Begrünte Dächer oder Fassaden sind nicht nur gut für das Wohnklima und die Umwelt. In vielen Städten und Kommunen werden sie sogar finanziell gefördert! Bund, Land und Kommunen ermöglichen das zu unterschiedlichen Bedingungen.
Wer etwa vom Land Nordrhein-Westfalen noch Zuschüsse für eine Dach- oder Fassadenbegrünung nutzen möchte, sollte dafür über seine Kommune so bald wie möglich einen Antrag stellen.
Darüber informiert Katharina Koßmann von der Verbraucherzentrale NRW in einem sehr interessanten Interview, das Sie dem Deutschlandfunk gab:
Die Mehrheit der größeren Kommunen in NRW bietet inzwischen Fördermöglichkeiten für Interessierte an, die ihr Haus, das Grundstück oder Flächen vor der Wohnung begrünen beziehungsweise entsiegeln möchten. Einige Gemeinden vermitteln beispielsweise das Landesprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ für Dach- und Fassadenbegrünungen.
Wer davon profitieren möchte, sollte seinen Antrag aber möglichst bald abschicken. Denn die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie bis zum 31. März 2022 umgesetzt worden sind!
Vorab sollten Interessierte sich bei Ihrer Kommune erkundigen, ob dort überhaupt noch Mittel aus dem Programm vorhanden sind. Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Förderung von Material oder Kosten für Fachunternehmen: Die Bauabnahme des betreffenden Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Alternative Fördermöglichkeiten, auch für andere Begrünungsmaßnahmen am Haus, gibt es ohne zeitliche Beschränkung vom Bund, den Kommunen oder auch über einen zinsgünstigen Kredit der NRW.BANK.
Das Hausdach, den Vorgarten oder das Garagendach begrünt man am besten im Frühjahr oder Herbst, der Pflanzzeit. Das junge Grün hat dann ausreichend Wasser zum Anwachsen zur Verfügung.
Jetzt im Winter ist der ideale Zeitpunkt, die Maßnahmen zu planen, die Materialien rechtzeitig zu bestellen oder Fachfirmen zu beauftragen. Mit Ende der Frostperiode kann dann umgesetzt werden.
Welche Kommunen in NRW Förderungen anbieten, darüber informiert die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Homepage:
https://www.mehrgruenamhaus.de/mehrgruen-foerderung
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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