So wie in Hamburg haben viele Städte und Gemeinden die Begrünung von Dächern auf ihre Agenda geschrieben.
In Hamburg werden Dachbegrünungen durch öffentliche Zuschüsse und indirekt durch die Gebührenreduktion bei der Splittung der Abwassergebühr gefördert. Aufgrund der Rückhaltefunktion von Wasser wird die Niederschlagswassergebühr für Gründachflächen ab einem Substrataufbau von 5 cm um 50% gemindert.
Gefördert werden Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die freiwillig durchgeführt werden und nicht aufgrund rechtlicher Regelungen erforderlich sind.

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